Virtuelle Anteile als Gold-Standard der Mitarbeiterbeteiligung im Startup (Alan Solansky)

Warum virtuelle Anteile der Gold-Standard der Mitarbeiterbeteiligung sind: Rat eines Startup-Anwalts


Wie kann ich meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sinnvoll am Erfolg meines Startups beteiligen? Das fragen sich viele Startup-Gründerinnen und -Gründer.

Denn die Crux liegt darin, dass die Teammitglieder motiviert werden sollen, sich für den Erfolg des Startups einzusetzen. Gleichzeitig ist es aber weder sinnvoll noch gewünscht, das ganze Team gleich als vollwertige Gesellschafter am Unternehmen zu beteiligen. Denn das bringt Rechte und Pflichten mit sich, die Gründerinnen, Gründer und auch Investoren nicht an eine Vielzahl von Personen vergeben wollen – und die die Teammitglieder meist auch überhaupt nicht wahrnehmen möchten.

Die Lösung ist ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm. Aber welches der vielen Modelle mit unterschiedlichen Akronymen (VSOP, ESOP, …) macht Sinn – insbesondere im Hinblick auf zukünftige Finanzierungsrunden? Das habe ich in meinem Buch Startup-Finanzierung den Startup-Anwalt Alan Solansky gefragt.

Aber zunächst einmal zur grundsätzlichen Frage:

Was ist ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm?

Ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm ist eine Maßnahme, um Angestellte am Unternehmenserfolg zu beteiligen, etwa durch eine virtuelle Beteiligung oder Stock Options.

Eine virtuelle Beteiligung ist eine finanziell einer Unternehmensbeteiligung gleichgestellte oder ähnliche rechtliche Konstruktion. Der wichtige Unterschied: Sie verleiht keine Stimmrechte im Unternehmen. Daher wird sie gern als Anreiz für Angestellte in einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm genutzt. Auch als Beteiligungsform im Crowdinvesting kommt die virtuelle Beteiligung zum Einsatz. Die Abkürzung hierfür ist VSOP = Virtual Stock Option Plan.

Eine Alternative sind Stock Options. Wie der Name schon sagt (Stock Options = deutsch: Aktien-Optionen), verleihen Stock Options das Recht, zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft zu einem vorbestimmten (normalerweise sehr niedrigen) Preis Unternehmensanteile zu erwerben. Die entsprechenden Programme heißen ESOP = Employee Stock Option Plans.

Leider gibt es in Deutschland derzeit noch keine rechtlich und steuerlich einfache Lösung, eine Mitarbeiterbeteiligung umzusetzen. Das ist in der Startup-Szene schon länger ein Thema, denn dadurch haben deutsche Startups einen Wettbewerbsnachteil: Wenn begehrte Fachkräfte zwar das Risiko des Startups mittragen sollen, aber nicht am Erfolg des Unternehmens beteiligt werden können, suchen sie sich lieber einen Job in einem etablierten Unternehmen oder einem Startup im (EU-)Ausland. Der Bundesverband Deutsche Startups (BDS) betreibt deswegen derzeit eine Kampagne unter dem Titel #ESOPasap, um diesen Missstand zu beseitigen.

Welche Rolle spielt ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm für Investoren-Verhandlungen?

Optionsrechte sind für Investoren von großem Interesse. Planst du für dein Startup ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm, das virtuelle Unternehmensanteile für deine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter reserviert, kann das die Bewertung deines Unternehmens beeinflussen.

Mitarbeiterbeteiligungen sind zwar prinzipiell fiktiv. Zudem sind sie vielleicht zum Beginn der aktuellen Finanzierungsrunde noch an gar keine konkrete Person vergeben. Aber sie wirken sich auf den Gewinn der Investoren aus, da sie bei einem Exit deren faktischen Anteil am Verkaufswert senken. Das gilt, obwohl diese virtuellen Mitarbeiterbeteiligungen nicht in der Gesellschaftertabelle auftauchen.

Aus diesem Grund ist es gängige Praxis, die (geplanten) Mitarbeiterbeteiligungen bei der Unternehmensbewertung einzurechnen und den Investoren etwas mehr Anteile zu geben. So können sie den Zielprozentsatz auch nach Berücksichtigung der Mitarbeiteroptionen tatsächlich halten.

Wenn du ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm planst, solltest du dies daher auch in dein Term Sheet aufnehmen. Um Missverständnisse zu vermeiden, solltest du in den Term Sheets beide Versionen aufzuführen: „diluted“ (mit reservierten Mitarbeiterbeteiligungen) und „undiluted“ (aktueller Stand).

Welche Form der Mitarbeiterbeteiligung ist die richtige für dein Startup?

Der ursprünglich aus München stammende Wahlschweizer Alan Solansky  ist Startup-Anwalt und war einer der Mitgründer des Partyportals Nachtagenten. Als Anwalt gewann er für seine erfolgreiche Beratung von Startups bei Finanzierungsrunden unter anderem 2016 und 2019 den „Deal Maker Of The Year“-Award und 2018 den „Game Changer“-Award von Finance Monthly. Er engagiert sich an der TU München, im XPRENEURS-Incubator und beim START Incubator, einer Initiative der Hochschule St. Gallen (HSG), als Workshop-Leiter, Mentor und Experte für Startups. Als Legal Angel ist er an verschiedenen Startups beteiligt. Er rät:

Alan Solansky, Startup-Anwalt

Alan Solansky, Startup-Anwalt

„Wenn du deine Angestellten über ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm motivieren und an dem Erfolg deines Unternehmens teilhaben lassen willst, kannst du das rechtlich auf verschiedenste Art und Weise umsetzen. Über die von Rechtsanwälten und Steuerberatern entwickelten Gestaltungsmöglichkeiten könnte man wohl eine Dissertation schreiben. Zum Glück lässt sich die komplexe Fachdiskussion stark vereinfachen:

Entscheidend sind aus meiner Sicht erstens der jeweilige Verwaltungsaufwand, zweitens die Perspektive der Investoren und drittens steuerliche Vor- und Nachteile.

Eine echte Beteiligung an deiner GmbH oder UG hat den Nachteil, dass in Deutschland jede Übertragung von Geschäftsanteilen sehr aufwändig ist, da du dafür jedes Mal wieder zum Notar musst. Außerdem hätten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Inhaber von Geschäftsanteilen erst einmal alle Rechte, die du als mit Mitglied des Gründungsteams und des Gesellschafterkreises auch hast – willst du das nicht, musst du auch das extra vertraglich regeln.

Eine interessante Alternative ist es, eine Angestellten-GbR aus allen beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu gründen, die wiederum Anteile an deinem Unternehmen hält. Aber das Aufsetzen sowie die Verwaltung dieser GbR erzeugt einen nicht zu unterschätzenden administrativen Overhead, und es ist nicht einmal 100-prozentig sicher, dass das Finanzamt diese Konstruktion anerkennt. Mit entsprechendem Aufwand und Budget ist dieser Weg aber gangbar.

Die Praxis zeigt indes ein klares Bild: Alle erfolgreichen Teams und Investoren, mit denen ich aktuell zusammenarbeite, nutzen für die Mitarbeiterbeteiligung ein virtuelles Beteiligungsprogramm (virtual share option program, VSOP).

Es ist verhältnismäßig einfach vertraglich aufzusetzen und zu verwalten. Investorinnen und Investoren kennen und akzeptieren ein VSOP. Und nach aktueller Rechtslage haben deine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht zu befürchten, bereits beim Erwerb der virtuellen Anteile Steuern zahlen oder administrativen Aufwand betreiben zu müssen.

Bei einem VSOP werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Exit finanziell so gestellt, als seien sie Inhaber von Stammgeschäftsanteilen. Die Mitspracherechte der Gesellschafter stehen ihnen aber nicht zu, was für Gründungsteams und Investoren wichtig ist. Weil der Erwerb virtueller Anteile im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Angestellten beim Startup steht (und in der Regel einem Vesting-Mechanismus unterliegt), wird die Beteiligung aktuell vom Finanzamt erst bei Auszahlung der Exit-Vergütung – dann aber als „normales“ Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit – besteuert.

Nicht nur in Bezug auf die Mitarbeiterbeteiligung, sondern ganz generell rate ich von exotischen Gestaltungsalternativen ab.

Bleib lieber bei einem „Gold-Standard“. Ein bewährtes Mitarbeiterbeteiligungsmodell ist am leichtesten zu erklären und deine Investorinnen und Investoren müssen nicht extra Zeit und Geld investieren, um das von dir gewählte, „spezielle“ Modell zu prüfen. So vermeidest du auch das Problem, dass ein institutioneller Investor aufgrund von internen Richtlinien in bestimmte rechtliche Konstruktionen gar nicht investieren darf!“

Natürlich gilt auch hier: Dieser Expertenrat gibt keinen abschließenden Überblick über das Thema und ersetzt nicht eine fundierte Beratung eines erfahrenen Coaches oder Anwalts für deinen speziellen Fall.

Mehr über Verträge und Verhandlungen für Startups

Wenn du mehr über Beteiligungsverträge/Gesellschafterverträge für Startups erfahren möchtest, findest du im Buch ausführliche Infos dazu. Darin geht es unter anderem um folgende Themen:
Startup Finanzierung - Buch-Cover

  • Welche Beteiligungsmodelle gibt es für Startups in Deutschland?
  • Wie finde ich die richtige Anwältin oder den richtigen Anwalt für mein Startup?
  • Wie setze ich ein sinnvolles Term Sheet auf?
  • Welche Vereinbarungen enthalten Beteiligungsverträge oder Wandeldarlehen?
  • Wie verhandeln Gründungsteams mit Investorinnen und Investoren?

Hol dir Startup-Finanzierung hier:

📘 „Startup-Finanzierung“ auf Amazon kaufen